Elternzeit Bescheinigung Arbeitgeber



Elternzeit Bescheinigung Arbeitgeber
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Vorlage Elternzeit Bescheinigung Arbeitgeber

Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers],

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich beabsichtige, Elternzeit gemäß §15 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Anspruch zu nehmen.

Angaben zum Arbeitnehmer:

Name:
[Vorname Nachname]
Geburtsdatum:
[Geburtsdatum]
Adresse:
[Straße, PLZ, Ort]
Beschäftigungsbeginn:
[Beschäftigungsbeginn]
Arbeitszeit:
  • [Wochenarbeitszeit]

Angaben zur Elternzeit:

Beginn der Elternzeit:
[Datum]
Voraussichtliches Ende der Elternzeit:
[Datum]
Beantragte Elternzeit:
[Anzahl der Monate]
Verteilung der Elternzeit:
[Aufteilung, z.B. Blockzeit oder Teilzeit]

Erreichbarkeit während der Elternzeit:

Während der Elternzeit bin ich telefonisch unter der Nummer [Telefonnummer] sowie per E-Mail unter [E-Mail-Adresse] erreichbar.

Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass ich die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist bzw. nach Beendigung des Erziehungsurlaubs antrete. Ich versichere, dass ich während der Elternzeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehe, die mit meinem Arbeitsverhältnis bei [Name des Arbeitgebers] in Konkurrenz steht oder diesem schadet.

Verbleib im Unternehmen:

Während meiner Abwesenheit wird meine Arbeit von [Vertretung] übernommen. Ich habe die Vertretung ausführlich eingearbeitet und stehe für Rückfragen zur Verfügung. In dringenden Fällen bin ich auch während der Elternzeit erreichbar.

Anträge:

Ich habe bereits einen Antrag auf Elternzeit beim zuständigen Jugendamt eingereicht. Die Bestätigung über die Genehmigung der Elternzeit werde ich Ihnen umgehend nach Erhalt zukommen lassen. Des Weiteren beantrage ich, während der Elternzeit das Elterngeld gemäß den Bestimmungen des BEEG zu beziehen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Vorname Nachname]



FAQ Elternzeit Bescheinigung Arbeitgeber

Frage 1: Was ist eine Elternzeit Bescheinigung?
Eine Elternzeit Bescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einem Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber übermittelt wird, um seine Absicht anzugeben, Elternzeit zu nehmen. Es bestätigt auch die Dauer der Elternzeit und den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer nicht verfügbar sein wird.
Frage 2: Wann sollte ich dem Arbeitgeber meine Elternzeit Bescheinigung vorlegen?
Es wird empfohlen, dem Arbeitgeber die Elternzeit Bescheinigung so früh wie möglich vorzulegen, idealerweise mindestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit. Dies gibt dem Arbeitgeber genügend Zeit, um Ersatz für Ihre Abwesenheit zu organisieren.
Frage 3: Was muss ich in der Elternzeit Bescheinigung angeben?
In der Elternzeit Bescheinigung müssen Sie den Zeitraum angeben, für den Sie Elternzeit nehmen möchten. Sie können auch angeben, ob Sie die Elternzeit in einem Stück nehmen oder sie aufteilen möchten. Geben Sie außerdem Ihren voraussichtlichen Rückkehrtermin an.
Frage 4: Kann der Arbeitgeber die Elternzeit verweigern?
Der Arbeitgeber kann die Elternzeit verweigern, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Zum Beispiel müssen Sie mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sein, um Anspruch auf Elternzeit zu haben. Der Arbeitgeber kann die Elternzeit auch verweigern, wenn Ihre Abwesenheit den Betrieb des Unternehmens erheblich beeinträchtigen würde.
Frage 5: Gibt es eine maximale Dauer für die Elternzeit?
Ja, es gibt eine maximale Dauer für die Elternzeit. In Deutschland beträgt die maximale Elternzeit für jedes Kind bis zu drei Jahre. Diese Zeit kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden, jedoch kann ein Elternteil maximal 24 Monate Elternzeit nehmen.
Frage 6: Muss der Arbeitgeber die Elternzeit genehmigen?
Ja, der Arbeitgeber muss die Elternzeit genehmigen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit aus berechtigten betrieblichen Gründen ablehnen möchte, muss er dies schriftlich und innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Elternzeit Bescheinigung tun.
Frage 7: Erhalte ich während der Elternzeit Gehalt?
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Gehalt vom Arbeitgeber. Sie können jedoch Elterngeld beim Staat beantragen, um einen Teil des Verdienstausfalls während der Elternzeit auszugleichen.
Frage 8: Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, es besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Sie müssen dies jedoch mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren und die Arbeitszeit sowie den Umfang der Teilzeitbeschäftigung festlegen.
Frage 9: Kann ich während der Elternzeit kündigen?
Während der Elternzeit haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsvertrag nicht zu erfüllen und somit zu kündigen. Hierbei müssen jedoch ggf. Kündigungsfristen beachtet werden. Es ist ratsam, sich diesbezüglich mit einem Arbeitsrechtsanwalt oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen.
Frage 10: Gibt es einen Kündigungsschutz während der Elternzeit?
Ja, während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen nicht aus betrieblichen Gründen kündigen darf. Die Kündigung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn besondere Umstände vorliegen und die Kündigung nicht in Zusammenhang mit der Elternzeit steht.
Frage 11: Was passiert, wenn mein Arbeitgeber gegen seine Pflichten in Bezug auf die Elternzeit verstößt?
Wenn Ihr Arbeitgeber gegen seine Pflichten in Bezug auf die Elternzeit verstößt, beispielsweise indem er die Elternzeit ablehnt oder Ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit kündigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Es empfiehlt sich, sich an einen Arbeitsrechtsanwalt zu wenden, der Sie in diesem Fall unterstützen kann.
Frage 12: Wie wird die Elternzeit auf die Rentenversicherung angerechnet?
Die Elternzeit wird als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt und auf die Rentenversicherung angerechnet. Dies bedeutet, dass während der Elternzeit Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden und Ihre Rentenansprüche nicht beeinträchtigt werden.
Frage 13: Was passiert, wenn ich während der Elternzeit einen neuen Job finde?
Wenn Sie während der Elternzeit einen neuen Job finden möchten, sollten Sie dies mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber besprechen. In einigen Fällen kann vereinbart werden, dass die Elternzeit beendet wird und Sie in das neue Arbeitsverhältnis wechseln. Es ist ratsam, dies schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls einen Arbeitsrechtsanwalt zu konsultieren.
Frage 14: Kann ich die Elternzeit verlängern?
Ja, es ist möglich, die Elternzeit zu verlängern. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Elternzeit zu verlängern, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Beachten Sie jedoch, dass eine Verlängerung der Elternzeit nicht dazu führt, dass Sie länger Elterngeld erhalten.
Frage 15: Hat mein Arbeitgeber das Recht, mich während der Elternzeit zu kontaktieren?
Während der Elternzeit hat Ihr Arbeitgeber das Recht, Sie in dringenden Fällen zu kontaktieren. Es ist wichtig, dass Sie dies in Ihrer Elternzeit Bescheinigung angeben und vereinbaren, wie Sie kontaktiert werden möchten. Andernfalls sollten Sie während der Elternzeit nicht von Ihrem Arbeitgeber kontaktiert werden.

Das waren die häufig gestellten Fragen zur Elternzeit Bescheinigung für Arbeitgeber. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an einen Arbeitsrechtsanwalt wenden, der Ihnen weiterhelfen kann.