Folgebescheinigung Beim Arbeitgeber |
Muster Vorlage PDF und WORD-Format |
Bewertung [ 715 ] – ⭐⭐⭐⭐⭐ 4,2 |
ÖFFNEN |
Muster
Vorlage
Vorlage Folgebescheinigung Beim Arbeitgeber
- Arbeitnehmer: Füllen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer aus.
- Arbeitgeber: Füllen Sie bitte Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer aus.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Geben Sie das Erstdatum, das letzte Datum und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit an.
- Folgebescheinigung: Tragen Sie das Datum der Folgebescheinigung, die Arbeitsunfähigkeitsdauer und die Begründung ein.
- Zusätzliche Informationen: Hier können Sie eventuelle zusätzliche Informationen zur Arbeitsunfähigkeit angeben.
- Unterschriften: Beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, müssen unterschreiben.
- Datum: Geben Sie das Datum der Unterschrift an.
Bitte beachten Sie:
- Die Folgebescheinigung ist erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Zeitraum hinaus andauert.
- Die Angabe von falschen Informationen oder das Anfertigen gefälschter Bescheinigungen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Bitte verwenden Sie diese Vorlage für Folgebescheinigungen beim Arbeitgeber und passen Sie sie an Ihre spezifischen Anforderungen an.
FAQ Folgebescheinigung Beim Arbeitgeber
Frage 1: Wie beantrage ich eine Folgebescheinigung beim Arbeitgeber?
Antwort: Um eine Folgebescheinigung beim Arbeitgeber zu beantragen, müssen Sie in der Regel einen formellen Antrag stellen. Dieser Antrag sollte den Grund für die Folgebescheinigung enthalten, z.B. eine Erkrankung, und den Zeitraum, für den die Bescheinigung benötigt wird.
Frage 2: Wie lange dauert es, bis ich eine Folgebescheinigung vom Arbeitgeber erhalte?
Antwort: Die Bearbeitungszeit für eine Folgebescheinigung kann je nach Unternehmen und individueller Situation variieren. In der Regel sollte der Arbeitgeber jedoch innerhalb weniger Tage eine Bescheinigung ausstellen können.
Frage 3: Kann mein Arbeitgeber eine Folgebescheinigung ablehnen?
Antwort: In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Arbeitgeber eine Folgebescheinigung ablehnt. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, z.B. wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass die Krankheit nicht ausreichend dokumentiert ist. In solchen Fällen ist es ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und die Gründe für die Ablehnung zu klären.
Frage 4: Muss ich eine Folgebescheinigung einreichen, wenn ich länger als drei Tage krankgeschrieben bin?
Antwort: Ja, in der Regel müssen Sie eine Folgebescheinigung einreichen, wenn Sie länger als drei Tage krankgeschrieben sind. Dies dient dazu, dem Arbeitgeber einen Nachweis über die Fortdauer der Erkrankung zu geben.
Frage 5: Wie oft kann ich eine Folgebescheinigung beim Arbeitgeber beantragen?
Antwort: Es gibt keine festgelegte Anzahl an Folgebescheinigungen, die Sie beim Arbeitgeber beantragen können. Dies hängt von Ihrer individuellen Situation und den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Es ist jedoch ratsam, Bescheinigungen nur dann zu beantragen, wenn sie wirklich benötigt werden.
Frage 6: Was passiert, wenn ich keine Folgebescheinigung einreiche?
Antwort: Wenn Sie keine Folgebescheinigung einreichen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Es kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung während der Krankheit entfällt oder gekürzt wird. Es ist daher wichtig, die Vorgaben des Arbeitgebers zu beachten und rechtzeitig eine Folgebescheinigung einzureichen.
Frage 7: Kann ich eine Folgebescheinigung nachträglich einreichen, wenn ich vergessen habe, sie rechtzeitig einzureichen?
Antwort: Es kann sein, dass der Arbeitgeber eine nachträglich eingereichte Folgebescheinigung nicht akzeptiert. Es ist daher wichtig, die Vorgaben des Arbeitgebers einzuhalten und Folgebescheinigungen rechtzeitig einzureichen. In Ausnahmefällen kann es jedoch möglich sein, eine nachträgliche Einreichung zu verhandeln.
Frage 8: Kann ich eine Folgebescheinigung auch elektronisch einreichen?
Antwort: Ja, in vielen Unternehmen ist es mittlerweile möglich, Folgebescheinigungen auch elektronisch einzureichen. Dies kann z.B. über ein spezielles Online-Portal oder per E-Mail erfolgen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Möglichkeiten der elektronischen Einreichung bestehen.
Frage 9: Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir eine Folgebescheinigung auszustellen?
Antwort: Ja, in den meisten Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine Folgebescheinigung auszustellen, wenn Sie diese beantragen. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben zum Thema Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber kann jedoch in bestimmten Fällen die Ausstellung der Bescheinigung ablehnen, wie z.B. bei offensichtlichem Missbrauch.
Frage 10: Kann ich eine Folgebescheinigung vom Arzt auch direkt an meinen Arbeitgeber schicken?
Antwort: Ja, es ist möglich, eine Folgebescheinigung vom Arzt direkt an Ihren Arbeitgeber zu schicken. Dies kann z.B. per Post oder per Fax erfolgen. In einigen Fällen kann es jedoch auch erforderlich sein, dass Sie die Bescheinigung persönlich beim Arbeitgeber abgeben.
Frage 11: Muss ich meine Folgebescheinigung im Original einreichen oder reicht eine Kopie?
Antwort: In den meisten Fällen ist es ausreichend, eine Kopie Ihrer Folgebescheinigung beim Arbeitgeber einzureichen. Das Original sollten Sie für Ihre eigenen Unterlagen aufbewahren. Es empfiehlt sich jedoch, die Vorgaben des Arbeitgebers zu beachten und ggf. nachzufragen, ob eine Kopie ausreicht.
Frage 12: Was sollte eine Folgebescheinigung enthalten?
Antwort: Eine Folgebescheinigung sollte in der Regel den Namen des Arztes, das Datum der Ausstellung, den Zeitraum der Erkrankung und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Genesung enthalten. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere Informationen zur Erkrankung anzugeben.
Frage 13: Kann ich eine Folgebescheinigung auch vorzeitig beenden?
Antwort: Es ist möglich, eine Folgebescheinigung vorzeitig zu beenden, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind. In diesem Fall sollten Sie dies Ihrem Arzt mitteilen und ggf. eine neue Bescheinigung ausstellen lassen, die bescheinigt, dass Sie wieder einsatzfähig sind.
Frage 14: Kann ich eine Folgebescheinigung für eine nicht-krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erhalten?
Antwort: Eine Folgebescheinigung wird in der Regel nur bei Krankheit ausgestellt. Bei einer nicht-krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, wie die Situation am besten geregelt werden kann.
Frage 15: Wie lange ist eine Folgebescheinigung gültig?
Antwort: Die Gültigkeitsdauer einer Folgebescheinigung kann je nach Unternehmen und individueller Situation variieren. In der Regel wird die Bescheinigung jedoch für den Zeitraum der Fortdauer der Erkrankung ausgestellt und muss ggf. verlängert werden.