Bescheinigung Übungsleiterpauschale



Bescheinigung Übungsleiterpauschale
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Vorlage Bescheinigung Übungsleiterpauschale

Hiermit bestätigen wir, dass Herr/Frau [Name des Übungsleiters/der Übungsleiterin] die Tätigkeit als Übungsleiter/in im [Name des Vereins/der Organisation] ausübt. Die Übungsleitertätigkeit umfasst folgenden Bereich: [Beschreibung des Aufgabenbereichs].

Der/die Übungsleiter/in erfüllt die steuerlichen Voraussetzungen für eine Übungsleiterpauschale. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG. Die Übungsleiterpauschale wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragt.

Die Übungsleiterpauschale beträgt [Betrag] Euro pro Jahr. Sie wird monatlich in Höhe von [Betrag] Euro ausgezahlt. Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich von [Startdatum] bis [Enddatum].

Der/die Übungsleiter/in erbringt im genannten Zeitraum durchschnittlich [Anzahl] Stunden pro Woche. Die genauen Arbeitszeiten werden in Absprache mit dem Vereinsvorstand bzw. dem zuständigen Ansprechpartner festgelegt.

Die Tätigkeit als Übungsleiter/in erfolgt eigenverantwortlich und selbständig. Der/die Übungsleiter/in ist nicht an Weisungen des Vereins/der Organisation gebunden und kann seine/ihre Tätigkeit frei gestalten.

Der/die Übungsleiter/in ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Übungsstunden verantwortlich. Bei Verhinderung ist der/die Übungsleiter/in verpflichtet, rechtzeitig eine Vertretung zu organisieren und dem Vereinsvorstand bzw. dem zuständigen Ansprechpartner Bescheid zu geben.

Durch die Auszahlung der Übungsleiterpauschale entstehen dem Verein/der Organisation keine weiteren finanziellen Verpflichtungen. Auslagen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Übungsleiter/in entstehen, werden dem/der Übungsleiter/in auf Antrag und gegen Vorlage entsprechender Belege erstattet. Der Verein/die Organisation behält sich das Recht vor, die Ausgaben im Rahmen der Vereinsfinanzen zu prüfen und ggf. zu kürzen oder abzulehnen.

Die vorliegende Bescheinigung gilt ausschließlich für die Tätigkeit als Übungsleiter/in im oben genannten Zeitraum und deckt keine anderen Tätigkeiten oder Funktionen innerhalb des Vereins/der Organisation ab.

Datum: [Datum]
Vereinsvorstand/Vorstandsmitglied: [Name und Position]
Unterschrift: [Unterschrift]




FAQ Bescheinigung Übungsleiterpauschale

Frage 1:

Was ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung, die Übungsleitern für freiberufliche, ehrenamtliche oder nebenberufliche Tätigkeiten gewährt wird. Sie soll die finanzielle Belastung durch Ausgaben für die Ausübung dieser Tätigkeiten verringern.
Frage 2:

Wer kann die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?

Die Übungsleiterpauschale kann von Personen in Anspruch genommen werden, die eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnliches ausüben und dafür eine Vergütung erhalten. Diese Tätigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden.
Frage 3:

Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale beträgt 2.400 Euro pro Jahr. Diese Pauschale unterliegt nicht der Einkommensteuer. Es können jedoch keine weiteren Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Übungsleiter stehen, steuerlich abgesetzt werden.
Frage 4:

Wie kann man die Übungsleiterpauschale beantragen?

Die Übungsleiterpauschale wird nicht beantragt, sondern automatisch gewährt. Sie muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden. Dafür wird die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausgefüllt und zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht.
Frage 5:

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, um die Übungsleiterpauschale zu erhalten?

Ja, um die Übungsleiterpauschale zu erhalten, muss die Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich ausgeübt werden. Zudem darf sie nicht hauptberuflich sein. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Organisation, für die die Tätigkeit ausgeübt wird, ist erforderlich.
Frage 6:

Kann man die Übungsleiterpauschale auch rückwirkend geltend machen?

Ja, die Übungsleiterpauschale kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dies ist für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren möglich. Es müssen jedoch entsprechende Nachweise und Bescheinigungen erbracht werden.
Frage 7:

Müssen Übungsleiter ihre Einnahmen angeben?

Ja, Übungsleiter müssen ihre Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Dafür wird die Anlage EÜR ausgefüllt, in der die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Übungsleiter erfasst werden.
Frage 8:

Können neben der Übungsleiterpauschale auch andere Ausgaben steuerlich abgesetzt werden?

Nein, neben der Übungsleiterpauschale können keine weiteren Ausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die Pauschale stellt eine pauschale Vergütung für die Tätigkeit dar und der Nachweis von weiteren Ausgaben ist nicht erforderlich.
Frage 9:

Gilt die Übungsleiterpauschale auch für Honorartätigkeiten?

Ja, die Übungsleiterpauschale gilt auch für Honorartätigkeiten. Es ist jedoch wichtig, dass die Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich ausgeübt wird und nicht hauptberuflich ist.
Frage 10:

Kann man die Übungsleiterpauschale auch als Student beantragen?

Ja, auch Studenten können die Übungsleiterpauschale beantragen, wenn sie eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter ausüben. Es gelten jedoch die gleichen Voraussetzungen wie bei anderen Personen, die die Pauschale beantragen möchten.
Frage 11:

Welche Ausgaben können im Zusammenhang mit der Übungsleitertätigkeit steuerlich abgesetzt werden?

Es können keine weiteren Ausgaben im Zusammenhang mit der Übungsleitertätigkeit steuerlich abgesetzt werden. Die Übungsleiterpauschale stellt eine pauschale Vergütung dar und beinhaltet alle Ausgaben.
Frage 12:

Was ist, wenn die Übungsleiterpauschale 2.400 Euro überschreitet?

Wenn die Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit die Pauschale von 2.400 Euro überschreiten, müssen die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür wird die Anlage EÜR ausgefüllt.
Frage 13:

Wie oft kann man die Übungsleiterpauschale beantragen?

Die Übungsleiterpauschale kann jedes Jahr in Anspruch genommen werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig, dass die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise vorliegen.
Frage 14:

Kann die Übungsleiterpauschale mit anderen steuerlichen Vergünstigungen kombiniert werden?

Ja, die Übungsleiterpauschale kann mit anderen steuerlichen Vergünstigungen kombiniert werden, wie zum Beispiel dem Ehrenamtsfreibetrag oder dem Spendennachweis. Dadurch können insgesamt höhere steuerliche Vorteile erzielt werden.
Frage 15:

Gibt es eine Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale?

Nein, es gibt keine bestimmte Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind und die Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird, kann die Pauschale in Anspruch genommen werden.

Die oben genannten Fragen sollen lediglich als Beispiel dienen und stellen keine vollständige Liste dar. Wenn Sie weitere Fragen zur Bescheinigung der Übungsleiterpauschale haben, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Finanzamt oder einen Steuerberater für eine individuelle Beratung.